Schadensersatz
Abschließend seien die Schadensersatzforderungen gegen RTL und andere TV-Sender erwähnt. Hier läuft bereits eine Klage gegen RTL. Seit 25.6.2004 hat der BGH endgültig bestätigt, daß sämtliche einstweiligen Verfügungen zu Unrecht ergangen sind. Eine Revisionsmöglichkeit für RTL besteht nicht mehr, TC hat Schadensersatzanspruch.