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Jährliches Dokument

Jährliches Dokument
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen und mit Wirkung zum 28. Dezember 2007 zuletzt geänderten Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument"). Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Die TCU AG hat sich für die Veröffentlichung des "Jährlichen Dokuments" auf seiner Internetseite entschieden, um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Finanzdaten zu erleichtern.

Informationen, die in diesem jährlichen Dokument nach § 10 WpPG enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird, werden nicht aktualisiert und können deshalb veraltet sein. Weder das jährliche Dokument noch die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.

2005 Nachfolgend finden Sie die nach 10 WpPG anzugebenden Informationen - die nicht mehr aktuell sei...

2004 und früher Lagebericht2004und1HJ2005.mht Tagesordnungen der HV 2004, 2002, 2001 ---------------------...

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