Urteil bzgl. Schadensersatzklage gegen RTL wurde heute von der Revisionsinstanz aufgehoben
TC Unterhaltungselektronik AG / Schlagwort(e): Rechtssache
27.01.2012 15:46
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
In dem Berufungsverfahren der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in
Koblenz und dem Fernsehsender RTL hat heute der Termin zur mündlichen
Verhandung vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichtes Köln stattgefunden.
In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die 33. Zivilkammer des
Landgerichgs Köln die Schadenersatzklage auf Zahlung eines Betrages in Höhe
von 1.063.487 Euro überraschenderweise vollumfänglich abgewiesen, weil es
der TC Unterhaltungselektronik AG angeblich nicht gelungen sei, die Höhe
des entstandenen Schadens konkret zu belegen.
Wie die Gesellschaft soeben von ihrem Anwalt erfahren hat, hat der
Vorsitzende Richter des 6. Senates in der mündlichen Verhandlung darauf
hingewiesen, dass die Berufung Erfolg habe und das erstinstanzliche Urteil
aufzuheben sei, da aufgrund des Vortrages der TC Unterhaltungselektronik AG
dieser auf jeden Fall ein Mindestschaden entstanden sei, der auch vom
Fernsehsender RLT zu ersetzen sei. Zumindest einen solchen Mindestschaden
hatte das Landgericht beziffern müssen. Wenn das Landgericht aufgrund der
von der TC Unterhaltungselektronik AG eingereichten Unterlagen diesen
Mindestschaden nicht hätte beziffern können, so hätte das Gericht eine
Beweisaufnahme über die Schadenhöhe durchführen müssen. Da das Landgericht
dies unterlassen habe, sei das Urteil jedenfalls aufzuheben. Das
Oberlandesgericht wird nun am 15. Februar 2012 eine Entscheidung verkünden.
Es ist aufgrund der erteilten Hinweise davon auszugehen , dass das
Overlandesgericht insoweit einen Auflagen- und Beweisbeschluss verkünden
wird.
Kontakt:
Petra Bauersachs
0049 172 65 84 139
Fax: 0049 261 984 36 36
bauersachs@telecontrol.de
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Zum Hintergrund:
Die Gesellschaft hatte am 26.1.1999 mit der 'Fernsehfee' den weltweit
einzigen marktreifen TV-Werbeblocker vorgestellt, der werbefreie
Videoaufnahmen, aber auch völlig werbefreien TV -Livekonsum ermöglichte und
darüber hinaus diverse Kinderschutzfunktionen und eine genrebasierte
Sendersortierung bot.
Diese Automation ohnehin erlaubter und praktizierter Zuschauerautonomie
wurde daraufhin von RTL als Untergang des dualen Rundfunksystems bezeichnet
und über mehrere Jahre hinweg durch alle Instanzen bekämpft und mit einer
einstweiligen Verfügungen vom Markt ferngehalten.
Erst als die TC Unterhaltungselektronik AG Mitte 2004 auch vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewann, hätte das Gerät nach fast 6 Jahren
an den Markt gehen können. Zu diesem Zeitpunkt war die notwendige
Infrastruktur (RDS Netz) aber nicht mehr verfügbar und die Hardware
selbstverständlich veraltet. Zum Neustart der patentierten Technik fehlen
der Gesellschaft bislang die Mittel.
27.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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27.01.2012 15:46
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die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
In dem Berufungsverfahren der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in
Koblenz und dem Fernsehsender RTL hat heute der Termin zur mündlichen
Verhandung vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichtes Köln stattgefunden.
In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die 33. Zivilkammer des
Landgerichgs Köln die Schadenersatzklage auf Zahlung eines Betrages in Höhe
von 1.063.487 Euro überraschenderweise vollumfänglich abgewiesen, weil es
der TC Unterhaltungselektronik AG angeblich nicht gelungen sei, die Höhe
des entstandenen Schadens konkret zu belegen.
Wie die Gesellschaft soeben von ihrem Anwalt erfahren hat, hat der
Vorsitzende Richter des 6. Senates in der mündlichen Verhandlung darauf
hingewiesen, dass die Berufung Erfolg habe und das erstinstanzliche Urteil
aufzuheben sei, da aufgrund des Vortrages der TC Unterhaltungselektronik AG
dieser auf jeden Fall ein Mindestschaden entstanden sei, der auch vom
Fernsehsender RLT zu ersetzen sei. Zumindest einen solchen Mindestschaden
hatte das Landgericht beziffern müssen. Wenn das Landgericht aufgrund der
von der TC Unterhaltungselektronik AG eingereichten Unterlagen diesen
Mindestschaden nicht hätte beziffern können, so hätte das Gericht eine
Beweisaufnahme über die Schadenhöhe durchführen müssen. Da das Landgericht
dies unterlassen habe, sei das Urteil jedenfalls aufzuheben. Das
Oberlandesgericht wird nun am 15. Februar 2012 eine Entscheidung verkünden.
Es ist aufgrund der erteilten Hinweise davon auszugehen , dass das
Overlandesgericht insoweit einen Auflagen- und Beweisbeschluss verkünden
wird.
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Petra Bauersachs
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Fax: 0049 261 984 36 36
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Zum Hintergrund:
Die Gesellschaft hatte am 26.1.1999 mit der 'Fernsehfee' den weltweit
einzigen marktreifen TV-Werbeblocker vorgestellt, der werbefreie
Videoaufnahmen, aber auch völlig werbefreien TV -Livekonsum ermöglichte und
darüber hinaus diverse Kinderschutzfunktionen und eine genrebasierte
Sendersortierung bot.
Diese Automation ohnehin erlaubter und praktizierter Zuschauerautonomie
wurde daraufhin von RTL als Untergang des dualen Rundfunksystems bezeichnet
und über mehrere Jahre hinweg durch alle Instanzen bekämpft und mit einer
einstweiligen Verfügungen vom Markt ferngehalten.
Erst als die TC Unterhaltungselektronik AG Mitte 2004 auch vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewann, hätte das Gerät nach fast 6 Jahren
an den Markt gehen können. Zu diesem Zeitpunkt war die notwendige
Infrastruktur (RDS Netz) aber nicht mehr verfügbar und die Hardware
selbstverständlich veraltet. Zum Neustart der patentierten Technik fehlen
der Gesellschaft bislang die Mittel.
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